- erfolgt anlässlich der Schülereinschreibung
- Termin für die Schülereinschreibung wird öffentlich bekannt gemacht
- Aufnahme aller schulpflichtigen Kinder erfolgt in die 1. Schulstufe
- anlässlich der Schülereinschreibung wird auch eine eventuelle Nichtschulreife festgestellt
- die schulpflichtigen jedoch noch nicht schulreifen Kinder sind in die Vorschulstufe aufzunehmen
- noch nicht schulpflichtige Kinder können ebenfalls anlässlich der Schülereinschreibung vorgestellt werden; hierfür ist ein Ansuchen der Eltern erforderlich sowie die Feststellung der Schulreife durch den Schularzt
- auch Kinder mit Entwicklungsrückständen sowie Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sind in einer Volksschule einzuschreiben
Weitere Auskünfte unter Tel. 0463 537 DW 5404.