Die Schülereinschreibung für das
Schuljahr 2016/17 findet am
Samstag, 30. Jänner 2016, von 08.00 bis 12.00 Uhr direkt in den Volksschulen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee statt.
Für alle mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee wohnhaften Kinder, die bis zum 31. August 2016 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Schuljahr 2016/17 die allgemeine Schulpflicht. Diese Kinder sind anlässlich der Schülereinschreibung am Samstag, dem 30. Jänner 2016, in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr, an der dem Wohnort nächstgelegenen Volksschule in Klagenfurt am Wörthersee anzumelden. Die Kinder sind bei der Einschreibung persönlich vorzustellen. Erforderliche Dokumente sind die Geburtsurkunde des Kindes, die E-Card des Kindes sowie bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung.
Sollte ein
schulpflichtiges Kind nicht schulreif oder schulunfähig sein, sind entsprechende Nachweise hierfür zur Einschreibung mitzubringen.
Kinder, die
noch nicht schulpflichtig sind, und in der Zeit vom 1. September 2016 bis einschließlich 1. März 2017 das 6. Lebensjahr vollenden
und schulreif sind, können ebenfalls über Ansuchen der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2016/17 in die erste Stufe der Volksschule aufgenommen werden. Wenn Erziehungsberechtigte den vorzeitigen Schulbesuch ihrer Kinder wünschen, sind diese ebenfalls am 30. Jänner 2016 in der nächstgelegenen Volksschule vorzustellen. Erforderlich sind die gleichen Unterlagen wie für alle schulpflichtigen Kinder
und ein Ansuchen um vorzeitige Einschulung. Ein diesbezügliches Formular finden Sie
hier bzw. genügt ein formloses Ansuchen.
Achtung: Eine
vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe ist
nur innerhalb der Einschreibfrist möglich ! Diese endet spätestens fünf Monate vor Beginn der Hauptferien (8. Februar 2016).
Eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich !
Schulbesuch / Einschulung im AuslandSchulpflichtige Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft und aufrechtem Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee können mit Bewilligung des Landesschulrates für Kärnten auch an einer Volksschule im Ausland eingeschult werden und ihre Schulpflicht erfüllen.
Anlässlich der Schülereinschreibung ist die Abteilung Schulen/Schulpflichtmatrik beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt von einer geplanten Einschulung im Ausland zu informieren (Tel. 0463 537 5404 Fr. Schöttl oder
jutta.schoettl@klagenfurt.at). Genauere Informationen finden Sie
hier.
SchulsprengelDie Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee bildet einen flächendeckenden Volksschulsprengel. Nach dem Kärntner Schulgesetz hat jedes einzuschreibende Kind ein Anrecht auf einen Schulplatz an der dem Wohnort nächstgelegenen Volksschule. Sollte jedoch von Erziehungsberechtigten aus bestimmten Gründen eine andere Volksschule in Klagenfurt am Wörthersee gewünscht werden, ist eine Anmeldung selbstverständlich auch dort möglich, soferne genügend Platz vorhanden ist. Sollten an dieser Schule jedoch zu viele Kinder angemeldet werden, werden von der Abteilung Schulen nach erfolgter Einschreibung und Überprüfung auf Grund bestimmter Kriterien Umschulungen vorgenommen (Wohnort, Geschwisterkinder etc.).
Aus schulorganisatorischen Gründen wird festgelegt, dass alle Kinder, die in der Kudlichgasse und östlich davon wohnen, grundsätzlich in der VS 21 Hörtendorf einzuschreiben sind. Begründete Ausnahmen sind jedoch in Einzelfällen möglich (Geschwisterkinder bereits an der VS Welzenegg bzw. Beaufsichtigungsperson in unmittelbarer Nähe der VS Welzenegg.
Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder einen Musikschwerpunkt wünschen, melden ihre Kinder bitte an der VS 1 Benediktinerschule an. An dieser Schule wird bei genügend Anmeldungen der musikalische Schwerpunkt auch im Schuljahr 2016/17 wieder angeboten.
Sprengelfremder SchulbesuchSollten Erziehungsberechtigte von Kindern, welche den Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee haben, den Schulbesuch ihres Kindes an einer
Volksschule in einer anderen Gemeinde wünschen, ist
unbedingt rechtzeitig (vor dem 30. Jänner 2016) unter Angabe der Gründe bei der Abteilung Schulen um
Entlassung aus dem Volksschulsprengel Klagenfurt am Wörthersee und Zustimmung zum auswärtigen Volksschulbesuch anzusuchen. Ein diesbezügliches Formular finden Sie
hier bzw. genügt ein formloses Ansuchen, auch mittels E-Mail.
Ohne Genehmigung durch die Abteilung Schulen kann Ihr Kind an keiner auswärtigen Volksschule angemeldet werden !
Sollten Erziehungsberechtigte
aus anderen Gemeinden eine Einschulung ihres Kindes an einer
städtischen Volksschule in Klagenfurt am Wörthersee wünschen, muss ebenfalls
zeitgerecht, spätestens jedoch am 30. Jänner 2016, eine
Zustimmungserklärung der Wohnsitzgemeinde des Kindes
zum Schulbesuch in Klagenfurt am Wörthersee vorliegen. Ein diesbezügliches Formular finden Sie
hier.
Ohne Vorliegen dieser Zustimmungserklärung kann eine Anmeldung an einer städtischen Volksschule in Klagenfurt am Wörthersee nicht erfolgen !
Bei Vorliegen der Zustimmungserklärung kann Ihr Kind an der gewünschten Volksschule
vorbehaltlich freier Plätze vorgemerkt werden. Eine definitive Zusage bzw. Aufnahme kann erst nach erfolgter Einschreibung aller in Klagenfurt am Wörthersee wohnhaften Kinder erfolgen.
Hinweis:Wenn Erziehungsberechtigte für ihr Kind eine schulische Tagesbetreuung wünschen, so ist dieser Wunsch am Einschreibtag in der Schule bekannt zu geben. Nähere Informationen darüber erhalten Sie in der von Ihnen gewählten Volksschule oder in der Abteilung Schulen unter der Tel. Nr. 0463 537 DW 5406, Frau Kreiner.
Ein Anmeldeformular zur schulischen Tagesbetreuung liegt in der jeweiligen Schule auf.
Derzeit sind die VSen 9 und 10 Dr. Theodor Körner Schule, VS 8 Dr. Karl Renner Schule und VSen 14 und 27 Welzenegg zu Ganztagesvolksschulen erklärt.
Zur Information:Die Vormerkwoche für die Hortanmeldung ist in der Zeit vom
1. bis 5. Februar 2016, täglich von 08.00 bis 16.00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt direkt in den Horten.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen erhalten Sie diese gerne in der Abteilung Schulen unter der Tel. Nr. 0463 537 DW 5404, Frau Schöttl oder
kontaktieren Sie uns.
Das Team der Abteilung Schulen wünscht allen "Taferlklasslern" einen schönen Schulstart und erfolgreichen Schulbesuch in einer der städtischen Volksschulen.